Für Unternehmer

Digitale Finanzbuchführung

Kein lästiges Ausdrucken von Rechnungen und Kontoauszügen und weniger zu archivieren: Wir unterstützen Sie gerne bei der Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse, um einen möglichst hohen digitalen Workflow zu erreichen. Auswertungen erhalten Sie online – jederzeit griffbereit.

Wir erstellen für Sie die betriebswirtschaftlichen Auswertungen, geben Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen ab und führen gerne regelmäßige Gespräche zu Ihren Auswertungen, bei Bedarf auch über Kostenstellenauswertungen, mit Ihnen.

Gerne übernehmen wir für Sie die Überwachung der Debitoren.

Sie erstellen Ihre Buchführung selbst oder erfassen Ihre Belege über sevdesk, lexoffice, getmyinvoices o.ä. bereits vor? Dann können wir gerne die restlichen Schritte zu sicheren Steuererklärungen und Steueranmeldungen übernehmen.

Mit Datev Unternehmen Online gibt es umfangreiche Lösungen für den Datenaustausch, aber auch die tägliche Arbeit z.B. Freigaben von Zahlen

Lohnbuchführung inkl. Baulohn

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist eines der Herzstücke Ihres Unternehmens und gehört zu den kompliziertesten Materien des Steuerrechts.  Neben den Fragen des Lohnsteuerrechts sind auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.

Sobald etwas nicht reibungslos läuft, lassen Ihre Mitarbeiter den Ärger direkt bei Ihnen aus. Um das zu vermeiden, kümmern wir uns gerne um die pünktliche und korrekte Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen Ihres Unternehmens.

Wir haben auch Erfahrung mit Löhnen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe.

Steuerberatung

Gerne stehen wir Ihnen bei allen steuerlichen Fragen und zur Gestaltungsberatung zur Verfügung.

 

Begleitung von Betriebsprüfungen

Als Diplom-Finanzwirt (FH) und Steuerberater, mit der Erfahrung aus der Betriebsprüfung, weiß Martin Meißner-von der Osten, wie man mit dem Finanzamt am besten umgeht und begleitet Sie gerne durch die, meist unschönen, Prüfungen der Finanzämter.

Jahresabschluss und Steuererklärungen

 

Der Jahresabschluss (ob Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung) zeigt für Externe den Erfolg Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für die Berechnung Ihrer jährlichen Steuern. Wir sorgen dafür, dass Ihr Jahresabschluss allen gesetzlichen Anforderungen entspricht und beraten Sie zu steuerlichen und handelsrechtlichen Wahlrechten.

Auf Basis des Jahresabschlusses erstellen wir gerne Ihre betrieblichen Steuererklärungen.