Grundsteuerreform

Grundsteuerreform Ab 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer im gesamten Bundesgebiet Am 21. Juni 2018 wurde die Grundsteuerreform beschlossen und bis zum 31. Dezember 2024 dürfen die Bundesländer noch eigene Regeln festlegen. Damit verbunden ist auch eine Anpassung der bewertungsrechtlichen Regelungen. Aktuelle / veraltete Bewertungsmaßstäbe Bisher galten als Bewertungsmaßstäbe die Wertverhältnisse von 1965 bzw.